Opt-Out

Veröffentlichungsdatum:
06 Januar 2020
Im Gegensatz zu den Opt-in Modellen geht man beim Opt-out-Modell davon aus, dass eine Zusendung von Newslettern etc. erwünscht ist, bis der Empfänger sich aktiv aus einer Empfängerliste austrägt. Im Bereich der Werbemailings per Post wäre dies die sogenannte Robinsonliste.
Dieses Verfahren gilt als höchst unseriös und wurde mit der Europäischen Datenschutz Verordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, verboten. Seit dem darf eine Zusendung von Werbung, wozu auch Newsletter gezählt werden, nur noch nach vorheriger Einverständniserklärung zugeschickt werden.
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